Wohnungsbewerbung: Mit diesen Tipps und Vorgehen zum Erfolg

Viele Mietwohnungen sind heiß begehrt – besonders in den Metropolen des Landes. Erfolg bei der Wohnungsbewerbung haben diejenigen, die schnell sind, sympathisch wirken und durch gute Bewerbungsunterlagen überzeugen. Die nötige Prise Glück darf natürlich auch nicht fehlen.

Auch wenn es nicht unbedingt verlangt wird: Bewerbungsunterlagen (in Form einer richtigen Bewerbungsmappe) haben viele Bewerberinnen und Bewerber schon beim Besichtigungstermin parat. Wer mit einer vollständigen Bewerbungsmappe erscheint, kann seine Chancen auf die Wunschwohnung scheinbar erhöhen. Was man alles für eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung benötigt, erfährt man hier.

Was gehört alles zu einer Wohnungsbewerbung?

Streng genommen werden zu einer Wohnungsbewerbung alle Schritte bis zum Abschluss des Mietvertrages verstanden. Der Prozess beginnt also schon bei der ersten Kontaktaufnahme und beinhaltet die Bereitstellung aller wichtigen Bewerbungsunterlagen.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist dabei elementar. Am Ende kann sie das bekannte „Zünglein an der Waage“ sein, welches über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Daher sollten bei der ersten Kontaktaufnahme, bis zur Vollständigkeit der Bewerbermappe keine Fehler passieren – schließlich will man doch einen perfekten Eindruck hinterlassen.

Eine Bewerbermappe für eine Wohnung besteht typischerweise aus: Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und SCHUFA-Auskunft. Mehr dazu in unserer Checkliste für die Bewerbung und Anschreiben.

Erster Kontakt mit dem Vermieter

Heutzutage erfolgt der erste Kontakt zum Vermieter meist digital per E-Mail. Wer schriftlich Kontakt aufnimmt, sollte sich im klaren sein, eine seriöse Mail zu formulieren. Natürlich darf sie locker geschrieben sein, aber immer sauber formuliert und mit korrekter Grammatik und Rechtschreibung.

Es empfiehlt es sich, folgende Tipps zu beherzigen:

  • Am Anfang des Schreibens (und im Betreff!) sollte klar erkennbar sein, für welche Immobilie das Interesse besteht.
  • 08/15-Mails, die nur aus zwei Sätzen bestehen, sollten also tunlichst vermieden werden.
  • Formlose Nachrichten wie „Ich interessiere mich für die Wohnung. Rufen Sie mich an“ hinterlassen einen schlechten Eindruck.
  • Bereits in der ersten Nachricht sollte kurz formuliert werden, warum die Wohnung von besonderen Interesse ist. Denkbar ist auch kurz den Grund für den Umzug zu nennen. So weiß der Vermieter oder Makler, dass eine echte Motivation vorhanden ist.
  • Telefonnummer angeben, unter der man tatsächlich ständig erreichbar ist. Am einfachsten ist es, die Handynummer zu verwenden, da man das Smartphone meist immer bei sich trägt.

Die erste E-Mail sollte nicht ausufernd formuliert sein. Höflichkeit und Struktur sind hier das Maß der Dinge. Wer schon bei der ersten Nachricht schlampt, gerät schnell in Verdacht, auch sonst im Leben nicht besonders ordentlich zu sein.




Erste Mail: Anfrage zur Wohnungsbesichtigung

Nichts könnte unsere Tipps besser verdeutlichen als ein Musteranschreiben zur Anfrage einer Wohnungsbesichtigung. Diese Mustervorlage dient natürlich nur zur Veranschaulichung und sollte keinesfalls 1 zu 1 verwendet werden. Vor der Versendung gilt es das Muster auf die individuellen Gegebenheiten anzupassen.


Sehr geehrte Frau Junghans,

mein Name ist Sebastian Fritsche und ich interessiere mich für die ausgeschriebene 2-Zimmer-Wohnung in der Schulstraße 21 in Hamburg.

Ich lebe derzeit in Lüneburg und werde ab dem 1. September eine unbefristete Vollzeitstelle als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung bei der DHL im Zentrum der Stadt antreten. Die Lage der Wohnung ist daher für mich ideal.

Ein persönlicher Besichtigungstermin würde mich sehr freuen. Sie können Sie mich ganztägig unter der Telefonnummer 0172/12345678 erreichen. Vielen lieben Dank vorab für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fritsche


Vermieter antworten nicht auf Anfragen

Die ersten Besichtigungsanfragen sind bereits verschickt, jedoch antworten die Vermieter meist nicht. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die häufigsten Gründe, warum Mieter keine Rückmeldung erhalten, hier kompakt zusammengefasst:

  • Die Anfrage ist unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt. Es fehlen wichtige Daten wie beispielsweise die Telefonnummer.
  • Es wurden unpassende Umzugsgründe genannt. Probleme im alten Mietverhältnis oder das Beklagen über die teure Miete, kommen bei der Wohnungsbewerbung nicht gut an.
  • Unglückliche Wortwahl. Schon die Formulierung, dass man „dringend“ eine Wohnung sucht, kann negativ aufgefasst werden. Es antizipiert, dass man die Wohnung unbedingt nötig hat.
  • Die Anfrage kam zu spät. Schnelligkeit siegt! Am besten hat man die erste Mail bereits vorab formuliert und alle Bewerbungsunterlagen griffbereit.

Tipp: Man muss sich bei der Bewerbung für eine Wohnung immer wieder bewusst machen, dass man im direkten Wettbewerb mit anderen Interessenten steht. Vermieter erhalten meist zig Anfragen binnen weniger Minuten nach Veröffentlichung einer Annonce. Solche vermeintlich kleine Fehler gilt es zu vermeiden, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Wohnungsbewerbung zu erhöhen.

Checkliste für das Bewerbungsanschreiben

Ein altes Sprichwort sagt: Für den ersten Eindruck, gibt es keine zweite Chance – das gilt auch für das erste Anschreiben zwecks einer Wohnungsbewerbung. Hier trennt sich bereits oftmals die Spreu vom Weizen.

Mit einer persönlichen und strukturierten Wohnungsbewerbung lässt sich aber schon beim ersten Kontakt mit dem Vermieter von anderen Interessenten abheben.

Diese Angaben dürfen im Anschreiben nicht fehlen

  • Alter
  • Berufliche Tätigkeit
  • Größe des Haushalts
  • Gründe und Motivationen für das Interesse an der Wohnung
  • Angaben zum Einkommen bzw. Familieneinkommen (Gehalt/Lohn, Arbeitslosengeld, Rente)
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Unterlagen für den Anhang der Bewerbung

Neben dem Bonitätsnachweis (SCHUFA-Auskunft) wollen viele Vermieter bereits bei der Bewerbung entsprechende Einkommensnachweise sehen. Auch wenn Vermieter dies nicht unbedingt fordern: Viele Interessenten haben diese Nachweise proaktiv im Anhang ihrer Wohnungsbewerbung:

  • Einkommensnachweise
  • Bonitätsnachweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Selbstauskunft Formular

Hinweis: Kopien von Gehaltsabrechnungen oder des Personalausweises sollte man erst übermitteln, wenn die Wohnungsmiete konkreter wird. Diese Informationen gehören nicht in Bewerbungsmappe.

Selbstauskunft: Fragerecht des Vermieters hat Grenzen

Generell darf der Vermieter nur nach Daten erfragen, die auch wichtig für den späteren Mietvertrag sind. Der Vermieter hat beispielsweise ein Anrecht darauf zu wissen, wer und wie viele Personen in der Wohnung leben werden. Natürlich darf er auch erfragen, welcher Arbeit man nachgeht und wie es um die Zahlungsfähigkeit bestimmt ist. Daher sind diese Informationen auch schon in einer Bewerbungsmappe zu nennen.

Doch das Ganze hat auch seine Grenzen: Einblick und Auskunft über beispielsweise sexueller Orientierung, Religionsangehörigkeit oder Parteimitgliedschaft, sollten nicht gegeben werden. Hiernach darf der Vermieter auch nicht direkt fragen – denn auch das Fragerecht des Vermieters ist ein Limit gesetzt. Dies gilt auch für Fragen nach Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Der Vermieter darf sich auch nicht nach einer Schwangerschaft oder Kinderwunsch erkundigen. Bei unzulässigen Fragen wie in den genannten Beispielen kann auch getrost zur Notlüge gegriffen werden.

Tipp: Auch Vermieter kennen die Suchmaschine Google. Mit einer einfachen Namenssuche lassen sich unter Umständen Informationen ableiten, die ungünstig für die Wohnungsbewerbung sind. Unter Umständen ist es empfehlenswert, die sozialen Netzwerke (Instagram, Facebook) in dieser Zeit nur für Freunde sichtbar zu machen.

Weitere Tipps für Bewerbungsmappe & Anschreiben

  • Damit der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann, ist es ungemein wichtig, dass die Unterlagen sorgfältig und strukturiert zusammengestellt sind.
  • Zur Steigerung der Übersichtlichkeit kann auch ein Lebenslauf dienen. Wenn solch ein Lebenslauf beigelegt wird, sollte auch ein sympathisches Foto nicht fehlen.
  • Eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung sind unabdingbar. Die Wohnungsbewerbung lässt man am besten nochmal von Freunden gegenlesen.
  • Das Anschreiben sollte einseitig sein und sich somit auf die wesentlichen Punkte beschränken.
  • Die Unterlagen müssen sauber sein. Keine Flecken auf dem Papier oder unnötige Eselsohren.
  • Die Bewerbung sollte relativ schlicht sein. Natürlich will man aus der Masse hervorstechen, aber ausgefallene Schriftarten oder Farben etc. können bei einer Wohnungsbewerbung mehr hinderlich als hilfreich sein.

Wohnungsbesichtigung: Verhalten & Auftreten

Zur einer Wohnungsbesichtigung sollte man ansprechend gekleidet und gepflegt erscheinen. Wenn sich der passende Moment ergibt, sollte man die Chance ergreifen und sich persönlich beim Vermieter oder Makler vorstellen. Bei dieser Gelegenheit lässt sich charmant auf die Unterlagen zur Wohnungsbewerbung aufmerksam machen – außerdem lässt sich zum Ausdruck bringen, dass man sich über die Einladung im Vorfeld freute.

Tipp: Bei Smalltalk mit dem Vermieter über die Wohnung sollten jegliche negative Aspekte der vier Wände vermieden werden. Einige Eigentümer oder auch Makler könnten sich durch die Worte angegriffen fühlen. Stattdessen stellt man dem Vermieter am Besten smarte Fragen.

Dinge, die man bei einer Wohnungsbesichtigung nicht tun sollte

Es gilt alles zu unterlassen, dass den zukünftigen Vermieter stören oder irritieren könnte. Bestimmte Details können geklärt werden, wenn die Zusage für die Wohnung vorliegt – nicht vorher. Außerdem sollte folgende Punkte bei der Wohnungsbesichtigung vermieden werden:

  • Offensichtliches Suchen nach Mängeln.
  • Verhandeln der Miete oder Mietkaution.
  • Fotos machen ohne vorab zu fragen.
  • Fragen, ob eventuell ein späterer Einzug möglich ist.
  • Forderndes Auftreten.

Häufige Fragen zur Wohungsbewerbung

Häufige Fragen – kurz beantwortet!

Wie viele Gehaltsabrechnungen fordern Vermieter?

Die letzten drei Gehaltsabrechnungen sind üblich – das reicht vielen Vermietern als Einkommensnachweis. Dasselbe gilt auch für die meisten Banken.

Was möchte ein Vermieter alles sehen?

Zusammenfassend möchte der Vermieter folgende Unterlagen sehen: Einkommensnachweise, Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Auskunft und den Personalausweis. Unter Umständen auch eine Bürgschaft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wenn vom Vermieter verlangt.

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